Inhalt
  • ein kurzgefasster Lebenslauf
  • die Geburtsurkunde, bei Verheirateten oder eingetragenen Lebenspartnern auch die Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
  • ein Identitätsnachweis
  • ein amtliches Führungszeugnis, das nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein darf
  • eine Erklärung, ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
  • eine ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als einen Monat sein darf, aus der hervorgeht, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet sind
  • das Zeugnis über das Bestehen der Pharmazeutischen Prüfung

Hinweis: Soweit die Nachweise nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, müssen Sie diese zusätzlich in beglaubigter Übersetzung vorlegen. Die zuständige Behörde kann die Vorlage weiterer Nachweise, insbesondere über die Echtheit der eingereichten Urkunden und über die bisherige Tätigkeit, verlangen.