Inhalt
  • Antragsformular
  • im Ausland ausgestellte Bildungsnachweise/Abschlusszeugnis beziehungsweise Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Bildungseinrichtung (inklusive der Übersetzung dieser Nachweise)
  • Zeugnisse über Schulbesuch in Deutschland
  • Nachweis über Schullaufbahnberatung (für Antragsteller bis 25 Jahre)
  • Kopie des Personalausweises, Passes oder Reisepasses
  • gegebenenfalls Vertriebenenausweis
  • gegebenenfalls Nachweis der Namensänderung (Heiratsurkunde, gegebenenfalls mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache)

Sofern Sie im Herkunftsland bereits an einer Hochschulaufnahmeprüfung teilgenommen beziehungsweise ein Studium an einer Hochschule absolviert haben, ergänzen Sie Ihre Unterlagen bitte durch die folgenden Nachweise:

  • Nachweis der ausländischen Hochschulaufnahmeprüfung
  • ausländische Studiennachweise mit Studien- und Prüfungsleistungen (Fächer- und Notenübersicht)
  • gegebenenfalls ausländisches Abschlussdiplom (zum Beispiel Bachelor)
  • Übersetzungen der vorgenannten Nachweise

Hinweis: Alle Unterlagen, die Sie für die Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise einreichen, müssen in Form einer amtlich beglaubigten Kopie vorgelegt werden.

Reichen Sie nur die Originalbeglaubigungen ein und keine Originale, unbeglaubigte Kopien oder Kopien von Beglaubigungen.

Außerdem müssen alle Unterlagen in ausländischer Sprache auch als Übersetzung in deutscher Sprache vorgelegt werden. Diese werden von den Bewertungsstellen nur angenommen, wenn sie von einem in Deutschland (oder auch von der deutschen Botschaft im Herkunftsland) anerkannten, gerichtlich bestellten Übersetzer angefertigt wurden.

Hinweis: Ausnahme: Gibt die zeugnisausstellende Stelle des Herkunftslandes englischsprachige Dokumente oder bilinguale Nachweise heraus, die unter anderem in englischer Sprache verfasst sind, bedarf es keiner Übersetzung.