- bei Minijobs: Bescheinigung der Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
- bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen:
zum Beispiel Sozialversicherungsnachweis, Arbeitsvertrag - bei haushaltsnahen Dienstleistungen, Pflege- und Betreuungsleistungen:
die Rechnung und der Zahlungsbeleg (zum Beispiel Kontoauszug)
Legen Sie die Nachweise dem Finanzamt vor, wenn es Sie dazu auffordert.