Inhalt
  • tabellarischer Lebenslauf (in Maschinenschrift) mit den üblichen Angaben zur Person sowie ein biometrisches Passfoto
  • ein ausführlicher beruflicher Werdegang mit einer detaillierten aussagekräftigen Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten und der bisherigen Sachverständigentätigkeit; diese Schilderung soll das Vorliegen der "besonderen Sachkunde" aus Sicht der oder des Antragstellenden begründen
  • eine Liste aller in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung selbstständig erstellter Gutachten
  • im Regelfall mindestens fünf innerhalb der letzten fünf Jahre vor Antragstellung selbstständig erstellter Gutachten mit sämtlichen Anlagen
  • Für Mitglieder: Nachweis der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung (Mitgliedsurkunde)
  • Für Antragstellende, die keine Mitglieder sind, aber die Voraussetzungen für die Eintragung nach § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bis 3 SächsArchG erfüllen: Nachweise über Abschlüsse und akademische Grade (Diplomurkunde und -zeugnis, Bachelorurkunde und -zeugnis, Masterurkunde und -zeugnis) - diese Unterlagen sind jeweils in beglaubigter Kopie vorzulegen
  • "Führungszeugnis für Behörden" nicht älter als drei Monate im Original, gegebenenfalls auf Anforderung der bestellenden Körperschaft: Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • aktuelle allgemeine Bescheinigung in Steuersachen
  • Nachweis über das Beschäftigungsverhältnis
  • bei Sachverständigen, die in einem Arbeits-, Dienst- oder Beamtenverhältnis stehen: Einverständnis- und Freistellungserklärung des Arbeitgebers / Dienstherrn
  • bei Antragstellendennach § 36 GewO den Nachweis über die Wohnung, die Niederlassung oder die überwiegende Berufsanausübung im Freistaat Sachsen
  • Referenzliste (Angabe von in der Regel drei Personen, die Auskunft über die persönliche Eignung und / oder die nachzuweisende "besondere Sachkunde" geben können)
  • Nachweis über die, in den letzten drei Jahren vor Antragstellung besuchten Weiterbildungsveranstaltungen zu Sachverständigentätigkeit und Sachverständigenrecht, gegebenenfalls weitere Unterlagen, wie eine Liste der eigenen Veröffentlichungen, Ausarbeitungen, Aufsätze, wissenschaftliche Abhandlungen oder Untersuchungen, Vorträge und dergleichen, aus denen sich die nachzuweisende "besondere Sachkunde" und die Fähigkeit zur Gutachtenerstattung ergibt

Die oder der Antragstellende hat unter anderem ausdrücklich zu erklären und durch geeignete Belegunterlagen nachzuweisen, dass er/sie:

  • bereit ist, als Sachverständige/r tätig zu sein
  • in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt und seinen steuerlichen Verpflichtungen nachkommt
  • nicht beziehungsweise in welchem Umfang er/sie vorbestraft ist,
  • die eingereichten Gutachten und sonstigen Unterlagen selbstständig und persönlich ohne Mitwirkung Dritter angefertigt hat; (bei Gemeinschaftsarbeiten muss jeder Anteil genauestens gekennzeichnet werden)

Die Antragsunterlagen sind bevorzugt digital (PDF) einzureichen.

Formulare