Vorzulegen sind die ausgefüllten Formulare
- Antrag auf Beschädigten-Versorgung nach dem IfSG
- Bericht über Verdachtsfälle einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung (Verdacht auf Impfkomplikation) nach IfSG (Anlage 2)
- Ergänzungsbogen zur Meldung eines Verdachts auf Impfkomplikation (Anlage 3)
die in den "Empfehlungen der Sächsischen Impfkommission beim Auftreten von atypischen Impfverläufen" enthalten sind.
Weiterhin benötigen Sie für Ihren Antrag:
- Dokumentation des Krankheitsverlaufes
- Ihren Impfpass