Inhalt
  • bei Vertretung: Vollmacht
  • Planungsunterlagen Bestand
  • Planungsunterlagen mit Eintragung der Maßnahmen
  • Abstimmung vor Beginn der Maßnahme mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde (zum Beispiel im Zuge eines Baugenehmigungsverfahren, einer denkmalrechtlichen Genehmigung oder als spezielle Abstimmung dokumentiert)
  • Abnahmebestätigung der Unteren Denkmalschutzbehörde
  • Originalrechnungen (Schlussrechnungen; Abschlagsrechnungen und Kostenvoranschläge ersetzen keine Schlussrechnung)
  • Zahlbelege
  • Kassenzettel (müssen Menge, Artikel und Preis eindeutig erkennen lassen)

Die Bescheinigungsbehörde stellt die eingereichten Dokumente nach Prüfung wieder zur Verfügung.

Wenn Sie Ihren Antrag online über Amt24 stellen und die Nachweise hochladen, müssen Sie die Originale nur vorlegen, wenn die Bescheinigungsbehörde Sie dazu auffordern sollte.