- Nachweis über die persönliche Zuverlässigkeit
- Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse
- Auskunft des Insolvenzgerichts, ob Verfahrenseröffnung vorliegt (sogenannte Negativbescheinigung)
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts
- Nachweis einer bestehenden Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (Bescheinigung im Musterwortlaut)
- Sachkundenachweis (IHK-Sachkundeprüfungsnachweis beziehungsweise Nachweis über gleichgestellte Berufsqualifikation, siehe hierzu auch weiterführende Hinweise)
bei juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften:
- Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
- gegebenenfalls Übersetzung des (fremdsprachigen) Handelsregisterauszugs