Elternbeiträge
Für die Betreuung des Kindes in einer Kinderbetreuungseinrichtung im Stadtgebiet Freital ist monatlich ein Elternbeitrag zu entrichten.
Die Elternbeitragssatzung in ihrer aktuell gültigen Fassung regelt die Kosten für die Betreuung von Kindern in städtischen Einrichtungen, bei freien Trägern und in Kindertagespflege.
Auf der Grundlage der Betriebskostenabrechnungen (Aufwendungen für den Betrieb der Einrichtungen, Sachkosten und Personalkosten) wird die Berechnung der Elternbeiträge jährlich auf den Prüfstand gestellt. Die neuen Elternbeiträge gelten ab 1. September eines jeden Jahres.