Eintragung von Amts wegen
In das Wählerverzeichnis werden von Amts wegen alle am Wahltag Wahlberechtigten eingetragen, die am 15. August 2021 bei der Stadt Freital mit ihrem alleinigen oder Hauptwohnsitz gemeldet sind.
In das Wählerverzeichnis werden von Amts wegen alle am Wahltag Wahlberechtigten eingetragen, die am 15. August 2021 bei der Stadt Freital mit ihrem alleinigen oder Hauptwohnsitz gemeldet sind.