Eintragung auf Antrag
Auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden Wahlberechtigte,
- die ohne eine Wohnung innezuhaben sich im Wahlgebiet sonst gewöhnlich aufhalten,
- die bei Vorliegen der sonstigen Wahlrechtsvoraussetzungen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes und am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie
- nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt oder
- aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Achtung! Der formgebundene Antrag zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis für s.g. Auslandsdeutsche muss bis spätestens 5. September 2021 bei der
Stadt Freital
Wahlbehörde
Dresdner Straße 56
01705 Freital
eingegangen sein.
Das Antragsformular wird als Online-Formular auf der Website des Bundeswahlleiters www.bundeswahlleiter.de zur Verfügung gestellt. Es kann darüber hinaus auch beim Kreiswahlleiter bezogen werden.
Für Wahlberechtigte ohne Wohnung genügt ein formloser Antrag ebenfalls bis zum 5. September 2021.