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Bebauungsplan/Vorhaben- und Erschließungsplan

Der Bebauungsplan (B-Plan)/Vorhaben-und Erschließungsplan (VE-Plan) schafft Baurecht über ein Verfahren der Bauleitplanung gemäß Baugesetzbuch und enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Es werden beispielsweise Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise, den überbaubaren Grundstücksflächen, zur Stellung der baulichen Anlagen, zur zulässigen Anzahl der Geschosse und zur zulässigen Dachform getroffen. In der dazugehörigen Begründung werden Ziel und Zweck der Planung dargelegt sowie die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen erläutert.

Nicht für jedes Gebiet gibt es einen Bebauungsplan. Sollen Bauvorhaben in einem Gebiet ohne Bebauungsplan, jedoch innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils, errichtet werden, muss sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert sein. Sollen Bauvorhaben im bauplanungsrechtlichen Außenbereich realisiert werden, kommt eine Bebauung regelmäßig nicht in Betracht.


Die Bebauungspläne/Vorhaben- und Erschließungspläne der Großen Kreisstadt Freital können im Stadtplanungsamt zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Einsicht in den Bebauungsplan