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Wenn Sie bei Ihrem ersten Antrag im Bachelor oder im Master alle Unterlagen eingereicht haben und

  • das Amt länger als 6 Kalenderwochen für eine Entscheidung braucht oder
  • die Zahlungen nicht innerhalb von 10 Kalenderwochen gezahlt werden,

erhalten Sie eine Abschlagszahlung für 4 Monate bis zur Höhe von monatlich 4 Fünfteln des voraussichtlich zustehenden Bedarfs. Die Zahlung kann vom Amt zurückgefordert werden, wenn Ihnen doch keine Ausbildungsförderung zustehen sollte.

  • Bearbeitungsdauer: 4 bis 6 Wochen