Wenn Sie bei Ihrem ersten Antrag im Bachelor oder im Master alle Unterlagen eingereicht haben und
- das Amt länger als 6 Kalenderwochen für eine Entscheidung braucht oder
- die Zahlungen nicht innerhalb von 10 Kalenderwochen gezahlt werden,
erhalten Sie eine Abschlagszahlung für 4 Monate bis zur Höhe von monatlich 4 Fünfteln des voraussichtlich zustehenden Bedarfs. Die Zahlung kann vom Amt zurückgefordert werden, wenn Ihnen doch keine Ausbildungsförderung zustehen sollte.
- Bearbeitungsdauer: 4 bis 6 Wochen