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Sind Sie neu zugewandert oder leben Sie als Ausländer* bereits länger in Deutschland, können Sie an einem Integrationskurs teilzunehmen.

Besteht für Sie keine Pflicht zur Kursteilnahme, können Sie die Zulassung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beantragen. Ihre Ausländerbehörde, die Kursanbieter und die Regionalstellen des BAMF beraten Sie zu den Kursen und helfen Ihnen bei der Antragstellung.

Ein allgemeiner Integrationskurs besteht aus 700 Unterrichtseinheiten (UE). Davon sind 600 UE Sprachkurs, während Sie sich im 100 UE umfassenden Orientierungskurs mit Politik und Demokratie, Geschichte, Gesellschaft, Kultur sowie Rechten und Pflichten in Deutschland beschäftigen. Es gibt Vollzeit- und Teilzeitkurse. Grundsätzlich wird der Integrationskurs in Vollzeit besucht.

Das BAMF bietet auch spezielle Kursarten beispielsweise für Frauen oder Jugendliche an. Auch die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen fördert das BAMF in speziellen Integrationskursen. Für Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen gibt es spezielle Integrationskurse entsprechend der Art der Beeinträchtigung.

Antragstellung

Asylbewerber und Geduldete richten Ihren Antrag an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Kursanbieter und Kursorte können Sie mithilfe des Auskunftssystems des BAMF ermitteln.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - die Redaktion