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Sie haben Ihren Bildungsnachweis im Ausland erworben und möchten diesen in Sachsen anerkennen lassen? Auf Antrag wird die Gleichwertigkeit mit einem sächsischen Hauptschulabschluss, mittleren Schulabschluss (Realschulabschluss) oder der Hochschulzugangsqualifikation (Abitur) geprüft und ein Bescheid ausgestellt.

Außerdem können Sie sich, wenn Sie einen Schulbesuch im Ausland planen, über die Voraussetzungen zur späteren Anerkennung der ausländischen Bildungsnachweise in Sachsen beraten lassen.