Sie möchten eine nicht genehmigungsbedürftige Anlage, die ein Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs ist, errichten, betreiben oder ändern?
Dann benötigen Sie eine Genehmigung, wenn die Auswirkungen störfallrelevant sind. Das Gleiche gilt, wenn die zuständige Behörde bei der Prüfung Ihrer vorangegangenen Meldung über eine störfallrelevante Errichtung, Betrieb oder Änderung festgestellt hat, dass Ihr Vorhaben störfallrechtliche Auswirkungen hat. Für die dafür erforderliche Prüfung müssen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung stellen und alle erforderlichen Unterlagen für die Beurteilung einreichen.