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Die Straßenverzeichnisse des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr (LASuV) sind -- wie die kommunalen Bestandsverzeichnisse -- öffentliche Verzeichnisse, in die alle öffentlichen Straßen mit ihrer Zweckbestimmung eingetragen sind. Die Verzeichnisse müssen auf aktuellem Stand gehalten werden.

Straßenverzeichnisse werden beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) geführt. Das LASuV führt im Einzelnen folgende Verzeichnisse:

  • Bundesstraßen
  • Staatsstraßen
  • Kreisstraßen
  • Radschnellverbindungen

Wer ein berechtigtes Interesse nachweist, kann das entsprechende Straßenverzeichnis einsehen und einfache oder beglaubigte Auszüge erhalten. Dies gilt sowohl für natürliche Personen (Bürgerinnen und Bürger) als auch juristische Personen (zum Beispiel Unternehmen oder andere Straßenbaubehörden).

Je nach Bedarf und Anliegen wird die Auskunft aus dem Verzeichnis als einfache Textauskunft, als Lageplan oder als Auszug aus dem Verzeichnis übermittelt. Eine Auskunft kann für eine Straße mit einem oder mehreren Straßenabschnitten beantragt werden. Im Antrag muss eindeutig benannt werden, für welchen Straßenabschnitt die Auskunft benötigt wird.