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Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde für das Finanzamt nach § 10g Einkommensteuergesetz beantragen

Wenn Sie als Eigentümerin oder Eigentümer schutzwürdiger Kulturgüter mit diesen weder Einkünfte erzielen noch sie zu eigenen Wohnzwecken nutzen, können Sie mit Ihrer Einkommensteuererklärung steuerliche Vergünstigungen für Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen geltend machen. Das Finanzamt benötigt dazu eine Bescheinigung, die Ihnen auf Antrag die Denkmalschutzbehörde ausstellt.

Die Bescheinigung ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerbegünstigung. Das Finanzamt ist an die Feststellungen in der Bescheinigung gebunden. Es prüft zudem weitere steuerliche Voraussetzungen.

Tipp: Es empfiehlt sich, professionelle steuerrechtliche Hilfe für die Entscheidungsfindung und Abwicklung zu suchen. Dies gilt vor allem, wenn Sie Neueigentümerin oder Neueigentümer eines denkmalgeschützten Kulturgutes sind.