Förderkredit für Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, KfW-Programm Nr. 365, 366
Dieses Programm unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler und Freiberuflerinnen.
Kredite werden für verschiedene unternehmerische Tätigkeiten vergeben, beispielsweise Anschaffungen (Investitionen), laufende Kosten (Betriebsmittel), Material- und Warenlagerung sowie Unternehmensgründung, Unternehmensnachfolge und Unternehmensbeteiligung.
Mit dem Förderkredit können beispielsweise gefördert werden:
- Anschaffung von Anlagen und Maschinen
- Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
- Baukosten
- Einrichtungsgegenstände
- Firmenfahrzeuge
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente)
- Personalkosten
- Mieten
- Marketingkosten
- Beratungskosten
Einige Vorhaben werden grundsätzlich nicht oder nur bei Erfüllung diverser Bedingungen gefördert (siehe Ausschlussliste).
Tipp: Für Förderkredite für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten stellt die KfW den "Förderkredit großer Mittelstand" zur Verfügung
Konditionen
Art der Förderung
Förderkredit
Höhe
maximal EUR 25 Mio.
Laufzeit
mindestens zwei und maximal 20 Jahre, davon ein bis drei Jahre tilgungsfrei (siehe Konditionen-Anzeiger)
Zinsbindung
bis zu zehn Jahre
Zinssatz
Den individuellen Zinssatz ermittelt Ihre Bank.
Auszahlung
- 100 %
Die Abrufung der Kreditsumme muss innerhalb von zwölf Monaten (mit Risikoübernahme) oder von 36 Monaten (ohne Risikoübernahme) erfolgen.
Tilgung
- tilgungsfreie Anlaufjahre
- Rückzahlung in vierteljährlichen Raten zuzüglich Zinsen
Die vorzeitige teilweise oder vollständige Rückzahlung ist unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Sicherheiten
- bankübliche
- die KfW übernimmt 50 % des Risikos
Hinweise:
- Die Kombination mit anderen Förderungen ist grundsätzlich möglich.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.