Inhalt

Antrag auf Gewährung eines Kredits für die Sanierung, den Neubau oder den Kauf von effizienten Nichtwohngebäuden, KfW-Programm Nr. 236

Bei diesem Programm fördert die KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Sanierung, den Neubau oder den Kauf eines neuen beziehungsweise frisch sanierten Effizienzgebäudes und einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Gebäuden.

Was wird gefördert?

  • Neubau: die Baukosten und Kosten der förder­fähigen Umfeldmaßnahmen (ohne Grundstückskosten)
  • Kauf: den Kaufpreis der Immobilie (ohne Grundstückskosten)
  • Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzgebäude: alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzgebäude-Stufe führen sowie die Kosten der förder­fähigen Umfeldmaßnahmen

Hinweise:

  • Gefördert wird auch die Sanierung von Baudenkmalen.
  • Wenn Sie eine frisch sanierte Immobilie kaufen und die Kosten gesondert ausgewiesen sind (z.B. im Kaufvertrag), werden die Maßnahmen der energetischen Sanierung gefördert.

Eine zusätzliche Förderung erhalten Sie für

  • die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten* sowie eine akustische Fachplanung durch einen Akustiker,
  • die Nachhaltigkeitszertifizierung eines Neubaus mit dem "Qualitäts­siegel Nachhaltiges Gebäude«, wenn Sie eine Effizienzgebäude-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse erreichen.

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen sowie Einzel­unternehmer
  • Freiberuflich Tätige
  • In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
  • Kommunale Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen und Kirchen
  • Geschäftsbanken, Genossen­schaftsbanken und Sparkassen
  • Contracting-Geber, die Energie-Dienstleistungen an Nichtwohn­gebäuden erbringen

Konditionen

Art der Förderung:
zinsverbilligter Kredit mit Tilgungszuschuss

Höhe:

  • Bis zu EUR 30 Mio. Kredit für Effizienzgebäude
  • Bis zu EUR 15 Mio. Kredit für Einzelmaßnahmen

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der KfW)

Auszahlung

  • Die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent des zugesagten Betrags.
  • Sie können sich Ihren Kredit in einer Gesamt­summe auszahlen lassen oder in Teilbeträgen

Zinssatz

  • Ihren individuellen Zinssatz ermittelt Ihre Bank anhand Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität Ihrer Sicherheiten.

Tilgung

Rückzahlung

Sicherheiten

  • Art und Höhe der Sicher­heiten vereinbaren Sie mit Ihrem Finanzierungs­partner.

Hinweis: Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - die Redaktion

Ansprechstelle

Kreditinstitut (Hausbank)