Antrag auf Gewährung eines Kredits für die Sanierung, den Neubau oder den Kauf von effizienten Nichtwohngebäuden, KfW-Programm Nr. 236
Bei diesem Programm fördert die KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Sanierung, den Neubau oder den Kauf eines neuen beziehungsweise frisch sanierten Effizienzgebäudes und einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Gebäuden.
Was wird gefördert?
- Neubau: die Baukosten und Kosten der förderfähigen Umfeldmaßnahmen (ohne Grundstückskosten)
- Kauf: den Kaufpreis der Immobilie (ohne Grundstückskosten)
- Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzgebäude: alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzgebäude-Stufe führen sowie die Kosten der förderfähigen Umfeldmaßnahmen
Hinweise:
- Gefördert wird auch die Sanierung von Baudenkmalen.
- Wenn Sie eine frisch sanierte Immobilie kaufen und die Kosten gesondert ausgewiesen sind (z.B. im Kaufvertrag), werden die Maßnahmen der energetischen Sanierung gefördert.
Eine zusätzliche Förderung erhalten Sie für
- die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten* sowie eine akustische Fachplanung durch einen Akustiker,
- die Nachhaltigkeitszertifizierung eines Neubaus mit dem "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude«, wenn Sie eine Effizienzgebäude-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse erreichen.
Wer wird gefördert?
- Privatpersonen sowie Einzelunternehmer
- Freiberuflich Tätige
- In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
- Kommunale Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen und Kirchen
- Geschäftsbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen
- Contracting-Geber, die Energie-Dienstleistungen an Nichtwohngebäuden erbringen
Konditionen
Art der Förderung:
zinsverbilligter Kredit mit Tilgungszuschuss
Höhe:
- Bis zu EUR 30 Mio. Kredit für Effizienzgebäude
- Bis zu EUR 15 Mio. Kredit für Einzelmaßnahmen
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der KfW)
Auszahlung
- Die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent des zugesagten Betrags.
- Sie können sich Ihren Kredit in einer Gesamtsumme auszahlen lassen oder in Teilbeträgen
Zinssatz
- Ihren individuellen Zinssatz ermittelt Ihre Bank anhand Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität Ihrer Sicherheiten.
Tilgung
- zwischen 15 % und 50 % Tilgungszuschuss
Rückzahlung
- Die vorzeitige Rückzahlung des gesamten ausstehenden Kreditbetrages ist gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Sicherheiten
- Art und Höhe der Sicherheiten vereinbaren Sie mit Ihrem Finanzierungspartner.
Hinweis: Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - die Redaktion
Ansprechstelle
Kreditinstitut (Hausbank)