Anerkennung von Zuchtverbänden oder Zuchtunternehmen und Genehmigung von deren Zuchtprogrammen nach § 3 und § 4 des Tierzuchtgesetztes (TierZG)
Die züchterische Betreuung aller unter das Tierzuchtrecht fallenden Tierarten (Equiden, Rind, Schwein, Schaf und Ziege) erfolgt durch staatlich anerkannte Zuchtverbände und Zuchtunternehmen. Für die Anerkennung müssen diese ein Verfahren erfolgreich durchlaufen, welches sowohl in den nationalen als auch in den europäischen tierzuchtrechtlichen Vorschriften geregelt ist.
Die staatliche Anerkennung erhalten Zuchtverbände und Zuchtunternehmen von der zuständigen Stelle eines Bundeslandes oder eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union.