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ADR-Schulungsbescheinigung und Prüfung zum Nachweis zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern nach § 14 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt

Um als Fahrzeugführer* im Gefahrguttransportwesen tätig zu sein, müssen Sie einen sogenannten ADR-Schein bei einem anerkannten Lehrgangsveranstalter mit anschließender Prüfung durch die IHK erwerben.

Hierfür müssen Sie zunächst eine mindestens zweieinhalbtägige Schulung besuchen. Die Prüfungen durch die IHK findet im Anschluss an die Schulung in den Räumlichkeiten der Schulungsstätte statt und ist unterteilt in:

  • Basiskurs (Prüfungsdauer Erstschulung 45 Minuten)
  • Aufbaukurs Tank (45 Minuten)
  • Aufbaukurs Klasse 1 (30 Minuten)
  • Aufbaukurs Klasse 7 (30 Minuten)
  • Auffrischungsschulung (30 Minuten)

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - d. Red.