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Datum: 14.02.2025

Ministerin nimmt Stellung zur Schließung der Kinderklinik am Helios-Klinikum in Freital

Die elf Bürgermeister der Weißeritzregion haben sich am 26. November 2024 unter Federführung der Stadt Freital mit einem gemeinsamen Offenen Brief an den Freistaat Sachsen gewandt. Hintergrund war, dass die HELIOS Weißeritztal-Kliniken GmbH die Abteilungen Gynäkologie und Geburtshilfe sowie Pädiatrie in Freital zum 1. Dezember 2024 überraschend geschlossen und im "HELIOS Cluster Sächsische Schweiz-Ost­erzgebirge" in Pirna konzentriert haben. 

Hiermit wird der Antwortbrief von der Sächsischen Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Petra Köpping im Wortlaut wiedergegeben: 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihren Offenen Brief, den ich hiermit auch im Namen von Herrn Ministerpräsident Kretschmer beantworte.

Der Antrag der HELIOS Weißeritztalkliniken auf Herausnahme der Fachabteilungen Frauenheilkunde/Geburtshilfe und Kinder- und Jugendmedizin aus dem Krankenhausplan zum 01.12.2024 hat mein Haus am 08.11.2024 erreicht. Dies war für uns als  Krankenhausplanungsbehörde sehr überraschend und auch sehr kurzfristig, denn wir haben das gesamte Jahr über keinerlei Ankündigungen oder akute Problembeschreibungen vom Krankenhausträger erhalten.

Insofern kann ich Ihre Bestürzung und Ihre Sorgen gut verstehen. Ich kann Ihnen auch versichern, dass die Art und Weise der Kommunikation und die Kurzfristigkeit der Entscheidung bereits deutlich gegenüber HELIOS kritisiert wurde. Wir erwarten von den Krankenhausträgern nicht ohne Grund eine langfristige Planung und angemessene Vorinformation sowohl gegenüber der Planungsbehörde als auch gegenüber der Standortkommune (daher existiert die Regelung in § 10 SächsKHG). Inwieweit im Rahmen einer  Beiratsbefassung das Krankenhaus bzw. der Träger bereits im Frühjahr auch der kommunalen Ebene Hinweise auf Notwendigkeiten einer Veränderung angezeigt hat, kann ich zwar nicht bestätigen, wurde mir aber als Information zur Kenntnis gegeben.

Die Entscheidungen des Krankenhausträgers sind in der Sache aus verschiedenen Gründen, insbesondere sinkender Fallzahlen, nachvollziehbar.

Die Krankenhausträger entscheiden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich eigenverantwortlich, ob und wie sie den Betrieb eines Krankenhauses oder seiner einzelnen Krankenhausstandorte gestalten und dauerhaft aufrechterhalten. Die Krankenhausplanung der Länder (hier: des Freistaates Sachsen) bildet den Rahmen für die Krankenhausversorgung. Dieser wird durch die Krankenhäuser und ihre Träger - die gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen eigenverantwortlich wirtschaftende Einrichtungen sind — ausgefüllt. Nur in den Fällen, in denen die stationäre Versorgung nicht sichergestellt wäre, wäre der Betrieb gegebenenfalls durch den Landkreis oder die Kreisfreie Stadt sicherzustellen. Insofern obliegt es grundsätzlich dem Träger zu entscheiden, wie er die Klinik ausrichtet.

Es ist und bleibt das Ziel der Staatsregierung, eine flächendeckende, qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Gerade die medizinische Versorgung der Kinder hat dabei einen enormen Stellenwert. Genauso wichtig wie Erreichbarkeit und Wohnortnähe sind jedoch eine hohe Qualität, Bedarfsgerechtigkeit und auch Wirtschaftlichkeit im Sinne eines zielgenauen Einsatzes knapper Ressourcen, sowohl Personal als auch die Mittel der solidarisch finanzierten gesetzlichen Krankenversicherung betreffend. Eine hohe Qualität ist nur mit ausreichend Personal zu erreichen. Darüber hinaus ist auch in der Medizin das Knowhow umso höher, je mehr Erfahrung durch die entsprechende Zahl von Behandlungsfällen gesammelt wird.

Zudem zielen auch die Regelungen des am 12.12.2024 in Kraft getretenen Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) mit konkreten strukturellen und personellen Voraussetzungen für Leistungsgruppen, mit Mindestvorhaltezahlen für  Leistungsgruppen und mit Regelungen zur onkochirurgischen Versorgung usw. auf Konzentrationen und Bündelung des Knowhows an ausgewählten Standorten ab. Dies müssen die Krankenhausträger und auch wir bereits vordenken.

Über die Veränderungen in Freital haben wir den Krankenhausplanungsausschuss in der Sitzung vom 12.12.2024 informiert und werden ein Umlaufverfahren zur beantragten Herausnahme der Fachabteilungen aus dem Krankenhausplan einleiten.

Ich bin mir darüber bewusst, dass diese Situation unbefriedigend ist und als großer Verlust wahrgenommen wird. Wir sind alle gemeinsam — ob nun auf kommunaler oder auf landes- und bundespolitischer Ebene — in der Verantwortung, die Herausforderungen für das Gesundheitswesen gemeinsam zu diskutieren und auf gemeinsame, gute Lösungen hinzuarbeiten. Wenn es aus nachvollziehbaren Gründen Veränderungen geben muss, erwarte ich allerdings, dass diese von der Verantwortlichen, insbesondere den Trägern, gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern gut kommuniziert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Köpping

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