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Datum: 06.02.2025

Briefwahlbüro ab sofort geöffnet 

Am Sonntag, dem 23. Februar 2025, finden in Deutschland vorgezogene Bundestagswahlen statt. In der Stadt Freital sind rund 31.200 Wahlberechtigte aufgerufen ihre Stimme abzugeben. Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger erhalten bis zum 2. Februar 2025 ihre Wahlbenachrichtigung. Wer bis zum 2. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich an das Briefwahlbüro wenden.

Wer am Wahltag nicht in seinem Wahlraum wählen kann oder möchte, hat die Möglichkeit, seine Stimmen per Briefwahl abzugeben. Hierzu benötigt man einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen. Wahlberechtigte sollten den Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen aufgrund der verkürzten Fristen rechtzeitig stellen (insbesondere bei Versand ins Ausland).  Die Unterlagen für die Briefwahl werden ab Anfang Februar 2025 versendet.

Beantragt wird die Briefwahl entweder schriftlich mithilfe der Rückseite der Wahlbenachrichtigung (Wahlscheinantrag). Hier ist auf das vollständige Ausfüllen des Antrages (Auswahl, wie mit den Briefwahlunterlagen verfahren werden soll und Unterschrift nicht vergessen) zu achten. Des Weiteren ist ein Online-Wahlscheinantrag auf www.freital.de/wahlen möglich.

Selbstverständlich kann die Beantragung auch persönlich im Briefwahlbüro erfolgen – mit der Möglichkeit vor Ort zu wählen beziehungsweise die Briefwahlunterlagen mitzunehmen. Hinweise zur Antragsstellung oder Abholung von Unterlagen gibt es im Internet unter www.freital.de/wahlen oder im Freitaler Anzeiger, der am 24. Januar 2025 erschienen ist. Nur ein vollständiger Antrag kann bearbeitet werden.

Das Briefwahlbüro der Stadt Freital ist seit 6. Februar 2025 geöffnet. Eine Beantragung von Briefwahlunterlagen ist vor Ort bis zum 21. Februar 2025, 15:00 Uhr möglich.

Auf dem Stimmzettel hat jeder Wähler zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten (Direktbewerbers) und eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste einer Partei. Das Bundesgebiet ist in 299 Wahlkreise eingeteilt. Die Stadt Freital ist dem Wahlkreis 157 – Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zugeordnet.

Die Wahlbriefe müssen so rechtzeitig abgeschickt werden, dass sie spätestens bis zum Wahlsonntag, dem 23. Februar 2025, 18:00 Uhr, bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Adresse eingegangen sind. Die Deutsche Post AG empfiehlt die Einlieferung der Wahlbriefe spätestens am dritten Werktag vor der Wahl (20. Februar 2025) in einen Briefkasten der Deutschen Post AG oder eine Postfiliale, um einen rechtzeitigen Zugang sicherzustellen.

Nur Wahlbriefe die rechtzeitig eingehen können bei der Auszählung berücksichtigt werden. Der Versand der Wahlbriefe wird innerhalb Deutschlands kostenfrei von der Deutschen Post AG übernommen. Wahlbriefe können auch in die Briefkästen der Stadtverwaltung Freital am Rathaus Deuben, Dresdner Straße 212; Rathaus Potschappel, Dresdner Straße 56 oder am Verwaltungsgebäude Bahnhof Potschappel, Am Bahnhof 8 (Briefkasten der Stadt Freital im Bahnhofsdurchgang) eingeworfen werden.

Besucheranschrift Briefwahlbüro:

Verwaltungsgebäude Bahnhof Potschappel, Veranstaltungsbereich (nach Haupteingang rechts) 
Am Bahnhof 8, 01705 Freital

Der Bereich ist barrierefrei zugänglich.

Öffnungszeiten:                                                                                      

Montag und Mittwoch 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr (am 21. Februar 2025 zusätzlich 13:00 bis 15:00 Uhr)

Kontakt:

Stadt Freital, Wahlorganisation
Telefon: 0351 6476-315 (Briefwahlbüro)
Telefon: 0351 6476-660 (Wahlorganisation)
E-Mail: wahl@freital.de 
Internet: www.freital.de/wahlen 

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