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Datum: 16.11.2023

Vereinsvorstände aufgepasst: Jetzt an die Vereinsförderung für 2024 denken

Die Antragsfrist für die Förderung von Trägern und gemeinnützigen Vereinen im sozialen und kulturellen Bereich in Freital läuft. Wer für 2024 wieder oder erstmals einen Förderantrag für seinen Verein bei der Stadt Freital stellen will, muss diesen bis zum 30. November 2023 bei der Stadtverwaltung einreichen. Grundlage für die Anträge ist die seit dem Jahr 2018 angewandte Richtlinie zur Förderung von Trägern und gemeinnützigen Vereinen im sozialen und kulturellen Bereich in der Großen Kreisstadt Freital, die in der Rubrik Ortsrecht im städtischen Internetauftritt zu finden ist. Die entsprechenden Anträge auf institutionelle Förderung und Projektförderung sind dort im Unterpunkt Formulare elektronisch ausfüllbar.

Wer Fragen zum Ausfüllen der Förderanträge hat, kann sich an das Koordinationsbüro für Soziale Arbeit wenden, das Vereine gern berät und aus den vergangenen Jahren viel Erfahrung in der Thematik mitbringt. Auch darüber hinaus steht das Büro gern für Fragen rund um die Vereinsarbeit wie zum Beispiel zu Öffentlichkeitsarbeit, Projektorganisation, Abrechnung von Fördermitteln, Mitgliedergewinnung und anderes als Ansprechpartner zur Verfügung.

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