Fundsachen werden zur Versteigerung angeboten
Die Stadt Freital versteigert auf der Online-Plattform Sonderauktionen.net etliche Fundfahrräder. Ab dem 2. April 2026, 20:00 Uhr startet die Auktion, die über einen Zeitraum von zehn Tagen läuft.
Auf Sonderauktionen.net werden insbesondere sichergestellte und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist nicht abgeholte Fundgegenstände zur Versteigerung angeboten. Die Stadt Freital legt den Schwerpunkt nun zunächst auf Fahrräder, um einerseits die nachhaltige Wiederverwertung gebrauchter Fundsachen zu fördern, andererseits Lagerkapazitäten zu entlasten und den Bürgern die Möglichkeit zu geben, Fahrräder zu fairen Konditionen zu erwerben.
Die Versteigerungen erfolgen in Form einer Rückwärtsversteigerung: Die Auktion startet mit einem festgesetzten Startpreis, der in festgelegten Zeitabständen schrittweise reduziert wird. Interessierte können jederzeit den aktuellen Preis akzeptieren und den Zuschlag erhalten. Der Zuschlag wird an die erste Person vergeben, die den aufgerufenen Preis verbindlich annimmt.
Ab dem 5. März 2026 konnten Interessierte bereits die 15 Fahrräder verschiedener Hersteller und Ausführungen mit Beschreibung und Foto in der Vorschau einsehen. Ab dem 2. April 2026 können dann die Gebote abgegeben werden. Direktlink zur Auktion: www.sonderauktionen.net/anbieter.php?vID=394
Die im Rahmen dieser Auktion angebotenen Räder sind nicht auf Funktion und Verkehrssicherheit geprüft. Sie werden daher ohne jegliche Gewährleistung verkauft. Vor der Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr wird dringend empfohlen, die Fahrräder durch fachkundiges Personal überprüfen und gegebenenfalls instand setzten zu lassen.
Weitere Informationen
Wenn Dinge in Freital im öffentlichen Raum verloren gehen oder gefunden werden, dann ist das Ordnungsamt der Stadt der erste Ansprechpartner. Für das Jahr 2025 wurden hier insgesamt 119 Fundsachen dokumentiert. Darunter befanden sich 28 Fahrräder, 3 E-Scooter,25 Schlüssel, 9 Handys, 16 Geldbörsen, 2 digitale Kameras und diverse Gegenstände, wie Schmuck, Brillen, Kopfhörer, Textilien und Ausweisdokumente.
Als außergewöhnliche Fundsache wurde im August 2025 eine alte Violine im Fundbüro der Stadt Freital abgegeben. Leider waren Recherchen und Maßnahmen den Besitzer des wertvollen Instrumentes zu finden erfolglos und somit wird diese Fundsache im März an den Finder durch angegebenen Eigentumserwerb übergehen. Ansonsten konnten von den 119 aufgenommenen Fundsachen bislang 31 an ihre Besitzer ausgehändigt werden.
Was das deutsche Fundrecht vorschreibt
Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt klar, was mit Fundsachen zu geschehen hat. Die zentrale Botschaft ist: Wer etwas findet, muss es melden und abgeben. Eine Ausnahme gilt lediglich für sogenannte Bagatellfunde bis zu einem Wert von zehn Euro – allerdings nur dann, wenn der Eigentümer unbekannt ist. Fundsachen können bei der Polizei oder im Fundbüroabgegeben werden. Funde in öffentlichen Einrichtungen wie Bahnhöfen, Flughäfen, Behörden oder in öffentlichen Verkehrsmitteln müssen – unabhängig vom Wert – unverzüglich beim Betreiber oder einem Mitarbeiter abgegeben werden. Wer Fundsachen einfach behält, macht sich wegen Unterschlagung strafbar und muss mit Geldstrafen oder in schweren Fällen sogar mit Freiheitsstrafen rechnen.
Bei der Abgabe wird eine Fundanzeige erstellt, die Fundtag, Fundort, Beschreibung der Sache, persönliche Daten des Finders sowie eine Vorgangsnummer enthält. Ehrliche Finder haben Anspruch auf einen gesetzlichen Finderlohn. Dieser beträgt fünf Prozent des Wertes bis 500 Euro und drei Prozent bei darüberhinausgehenden Beträgen (bei öffentlichen Einrichtungen ist der Finderlohn nur halb so hoch und wird erst ab 50 Euro Wert fällig).
Meldet sich der Eigentümer innerhalb von sechs Monaten nicht, kann der ehrliche Finder Eigentum an der Fundsache erwerben – vorausgesetzt, der Fund wurde ordnungsgemäß gemeldet. Hat der Finder kein Interesse an der Sache, wird sie vom Fundbüro verwertet oder vernichtet.