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Hundekot

Das leidige Thema Hundekot, insbesondere auf Gehwegen und Grünflächen, ist den meisten Fußgängern nicht nur im Stadtgebiet von Freital bekannt. Immer wieder gibt es Hundehalter oder Personen, die Hunde ausführen und die die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner zum Missfallen der anderen Passanten einfach liegen lassen.

Das Liegenlassen von Hundekot stellt in zweierlei Hinsicht eine Nachlässigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Einerseits verstößt der jeweilige Hundeführer gegen die Hundepolizeiverordnung der Stadt Freital. Darin ist geregelt, dass der Führer eines Hundes dafür zu sorgen hat, dass der Hund seine Notdurft unter anderem nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen oder anderen öffentlichen Flächen wie beispielsweise Parkanlagen und Spielplätzen verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen, das heißt sofort aufzunehmen. Zur Unterstützung der Hundehalter hat die Stadt Freital insgesamt 37 Hundetoiletten im Stadtgebiet aufgestellt. Die Standorte sind zu finden im Stadtplan unter Ver- und Entsorgung. 

Wichtig für ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen einen Hundeführer beziehungsweise -besitzer ist es zu wissen, wer, wann und wo die Hinterlassenschaft seines Hundes nicht beseitigt hat. Deshalb führen qualifizierte Hinweise seitens der Einwohnerschaft an die Stadtverwaltung Freital oder an die Abfallbehörde in der Regel kurzfristig zur Verbesserung einer solch unschönen Situation. Demzufolge kann neben den Bemühungen der Verwaltung mit einem Quäntchen Zivilcourage dem Problem des widerrechtlich liegengelassenen Hundekots zweckdienlich entgegengewirkt werden. Natürlich wird auch der Gemeindliche Vollzugsdienst weiterhin Kontrollen durchführen und wo möglich Vergehen ahnden.