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Abwassergebühren und Absetzmengen

Abwassergebühren

In der Stadt Freital werden Abwassergebühren getrennt für die Teilbereiche Schmutzwasserentsorgung und Niederschlagswasserentsorgung erhoben.

Die Schmutzwassergebühr bemisst sich als Verbrauchsgebühr entsprechend dem Frischwassermaßstab nach der Menge des verbrauchten Trinkwassers abzüglich eventueller Absetzmengen.

Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach den an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücksflächen. Für nicht vollständig versiegelte Grundstücksflächen oder fest installierte Auffangbehälter (Zisternen) mit einem entsprechenden Mindestvolumen werden die zu veranlagenden Flächen reduziert.

Grundgebühren oder Anschlussbeiträge werden nicht erhoben.

Die Errichtung eines Hausanschlusses ist kostenpflichtig. Diese beträgt für einen Anschlussschacht inklusive fünf Meter Anschlussleitung 4.800,00 €. Für jeden weiteren angefangenen Meter Anschlussleitung je 960,00 €.

Die Erstellung der Abwassergebührenbescheide und der Einzug der fälligen Abwassergebühren werden durch den Abwasserbetrieb durchgeführt.

Absetzmengen

Nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitete Frischwassermengen können auf Antrag bei der Bemessung der Abwassergebühren abgesetzt werden (§ 5 Abwassergebührensatzung). Der Gebührenschuldner hat den Nachweis über die abzugsfähigen Wassermengen durch Messeinrichtungen, die den Bestimmungen des Gesetzes über das Mess- und Eichwesen in der jeweils geltenden Fassung entsprechen, zu erbringen. Dabei muss gewährleistet sein, dass über diesen Wasserzähler nur Frischwassermengen entnommen werden, die nicht in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden. Für die Installation ist keine separate Genehmigung erforderlich.

Nach erfolgtem Einbau der Messeinrichtung ist diese durch einen formlosen Antrag beim Abwasserbetrieb anzuzeigen. Dabei sind folgende Informationen mitzuteilen:

  1. Kundennummer
  2. Zählernummer des/der Messeinrichtung/en
  3. Einbaudatum
  4. Zählerstand zum Zeitpunkt des Einbaus

Die Ablesung des/der Unterzähler erfolgt durch Selbstablesung zum gleichen Zeitpunkt wie die Ablesung des Wasserhauptzählers. Die so ermittelten Zählerstände sind dem Abwasserbetrieb in einem formlosen Antrag auf Gewährung von Absetzmengen bis spätestens einen Monat nach Erhalt des maßgebenden Abwassergebührenbescheides mitzuteilen. Dabei sind die Kundennummer der Wasserversorgung Weißeritzgruppe GmbH und das betroffene Grundstück anzugeben. Bitte vermerken Sie die Zählerstände nicht auf der Selbstablesekarte der Wasserversorgung!