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Kleinkläranlagen

Entsorgung

Auch in Gebieten der Großen Kreisstadt Freital, die nicht durch öffentliche Abwasseranlagen erschlossen sind, organisiert der Abwasserbetrieb die Abwasserentsorgung. Die Stadt Freital hat gegenwärtig ausschließlich die Körner Rohr & Umwelt GmbH mit der Entsorgung von Kläranlagen und Gruben beauftragt.

Die Anlagenbetreiber werden gebeten:

  • die Entsorgung 14 Tage vor Ausführung anzumelden
  • bei der Anmeldung die Anlagennummer, die Art der Anlage sowie besondere Entsorgungsbedingungen anzugeben
  • abflusslose Gruben spätestens zur Entsorgung anzumelden, wenn diese bis auf 50 cm unter den Zulauf angefüllt sind
  • die Zugänglichkeit der Anlagen zu gewährleisten
  • die Leistungsscheine bei Unterzeichnung auf Richtigkeit zu überprüfen

Überwachung von Kleinkläranlagen

Zur Abwasserbeseitigungspflicht der Stadt Freital gehört auch die Überwachung der Eigenkontrolle und Wartung bei Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben. Die Technische Werke Freital GmbH führt im Auftrag des Abwasserbetriebs diese Überwachung vor Ort durch. Diese Überwachung ist mindestens alle drei Jahre einmal durchzuführen.

Inhalt der Vorortbegehung ist die Sichtkontrolle der Anlage sowie die Einsichtnahme in das Betriebstagebuch (Betriebstagebücher sind für alle Anlagearten zwingend).