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Rückstau aus Abwasserkanälen

Information gemäß geltender Norm für Schwerkraftentwässerungen (Freispiegelentwässerungen) nach DIN EN 12056 und DIN 1986-100

Was ist Rückstau?

Unter Rückstau versteht man das Zurückdrücken von Abwasser aus dem Sammelkanal in die angeschlossenen Leitungen. Verursacht wird dies zum einen durch eine Überlastung von Misch- und Regenwasserkanälen bei starken Regenfällen. Aber auch Havarien wie z. B. Kanalverstopfungen, Kanaleinbrüche oder Ausfälle von Pumpwerken führen zu Rückstau in Misch-, Schmutz- und Regenwasserkanälen.

Gemäß § 13 Abs. 5 der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Freital ist jeder Eigentümer eines an die öffentliche Kanalisation angeschlossenen Grundstücks verpflichtet, Öffnungen von Grundstücksentwässerungsanlagen (z. B. Schächte, Bodenabläufe, Klosettbecken, Abläufe für Niederschlagswasser u. ä.), die unter der Rückstauebene liegen, auf seine Kosten gegen Rückstau aus den öffentlichen Abwasseranlagen zu schützen. Für Schäden durch Rückstau haftet die Stadt nicht.

Was ist die Rückstauebene?

Die Rückstauebene ist die höchste Ebene, bis zu der das Wasser in einer Entwässerungsanlage ansteigen kann. Bei ebenem Gelände ist das die Straßenoberkante über der Anschlussstelle am Kanal. Bei Straßenoberflächen mit starkem Gefälle ist die Rückstauebene in der Regel die Oberkante des entgegen der Fließrichtung des Kanals nächstgelegenen Schachtes.

Welche Teile der Grundstücksentwässerungsanlage sind rückstaugefährdet?

Ablaufstellen für Schmutzwasser, deren Ruhewasserspiegel im Geruchsverschluss unterhalb der Rückstauebene liegen und Ablaufstellen für Niederschlagswasser, bei denen die Oberkante des Einlaufrostes unterhalb der Rückstauebene liegen, sind rückstaugefährdet.

Wie wird ein Gebäude wirkungsvoll gegen Rückstau geschützt?

Grundsätzlich sind nur die Entwässerungsgegenstände, die unterhalb der Rückstauebene liegen, gegen Rückstau zu schützen. Abwasser, welches oberhalb der Rückstauebene anfällt, ist mit natürlichem Gefälle abzuleiten. Es darf nicht über Rückstauverschlüsse geführt werden.

Den sichersten Schutz gegen Rückstauschäden bietet eine Hebeanlage mit Rückstauschleife. Das unterhalb der Rückstauebene anfallende Schmutz- oder Regenwasser wird über eine Druckleitung mit Rückstauschleife in eine Grundleitung gepumpt. Die Sohle der Rückstauschleife muss immer über der Rückstauebene liegen.

Rückstauverschlüsse dürfen anstelle von Hebeanlagen nur eingebaut werden, wenn

  • die Räume von untergeordneter Nutzung sind, d. h. bei Überflutung keine wesentlichen Sachwerte oder die Nutzung der Bewohner beeinträchtigt werden,
  • bei WC-Anlagen der Benutzerkreis klein ist und diesem ein WC oberhalb der Rückstauebene zur Verfügung steht,
  • bei Ablaufstellen, auf deren Benutzung bei Rückstau verzichtet werden kann.

Ein Rückstauverschluss ist eine Vorrichtung, die entweder direkt in einer Rohrleitung eingebaut oder in einem Bodenablauf oder einer Ablaufgarnitur integriert ist. Welcher Typ von Rückstauverschlüssen einzubauen ist, richtet sich nach dem Anwendungsbereich.

Grundsätzlich gilt, dass sowohl Hebeanlagen als auch Rückstauverschlüsse nur von einem entsprechend zugelassenen Installationsfachbetrieb eingebaut werden dürfen. Ein ordnungsgemäßer Betrieb und eine fachkundige Wartung sind zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit zu gewährleisten.