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Ausgleichsbeträge in Sanierungsgebieten

Die Stadt Freital hat in den förmlich festgelegten Sanierungsgebieten Deuben und Potschappel in den letzten 20 Jahren Sanierungsmaßnahmen durchgeführt und städtebauliche Missstände beseitigt. In den nächsten Jahren ist der Abschluss der Sanierung in beiden Gebieten vorgesehen.

Die Gemeinde ist gemäß § 154 Baugesetzbuch dazu verpflichtet, von privaten Grundstückseigentümern in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten einen Ausgleichsbetrag zu erheben. Der Ausgleichsbetrag entspricht dem Wertzuwachs eines Grundstücks in einem Sanierungsgebiet, der durch die städtebauliche Erneuerung bewirkt wurde. Er ist ein anteiliger finanzieller Beitrag zu den hohen Kosten der Sanierung, die sonst von der Allgemeinheit zu tragen sind.

Die gesetzlich vorgeschriebene Ausgleichsbetragserhebung wird nach Abschluss der Sanierungsgesamtmaßnahme per Bescheid vorgenommen.

Es besteht aber auch die Möglichkeit in den Bereichen, in denen die Sanierungsmaßnahmen im Wesentlichen abgeschlossen sind, eine freiwillige Ablösung des Ausgleichsbetrags vorzunehmen. Dies geschieht auf Antrag der Grundstückseigentümer.