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Wohnungsbauförderung

Die Wohneigentumsförderung des Freistaates Sachsen ist ein wesentlicher Bestandteil der mit dem Stadterneuerungsprozess verbundenen Revitalisierung der Innenstädte. Hierbei werden Anreize geboten, die innerörtlichen Quartiere als Wohnstandort auszuwählen und damit die vorhandene Infrastruktur besser auszunutzen. Weiterhin bietet die Sächsische Aufbaubank (SAB) die Möglichkeit zur Förderung der energetischen Sanierung.

Für die Inanspruchnahme der Förderprogramme der SAB-Wohneigentumsförderung, zur energetischen Sanierung und zum Mehrgenerationenwohnen ist eine Bestätigung der zuständigen Gemeinde notwendig, dass sich das Objekt

  • in einem Gebiet befindet, das nach dem Städtebaulichen Entwicklungskonzept als integrierte Lage ausgewiesen ist oder
  • den demografischen und wohnungspolitischen Zielsetzungen der Gemeinde entspricht und
  • im Falle eines Neubaus neben dem Vorliegen der unter Buchstabe a und b genannten Voraussetzungen zusätzlich dem städtebaulich sinnvollen Lückenschluss dient.

Weitere Informationen zu den Förderprogrammen und zur Antragstellung erhalten Sie unter Amt24.