Inhalt

Sanierungsrechtliche Genehmigungen

In einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet unterliegen bestimmte Vorhaben einer Veränderungssperre. Sie benötigen eine schriftliche Genehmigung gemäß § 144 Baugesetzbuch (BauGB) der Stadt, wenn Sie in einem Sanierungsgebiet

  • Gebäude errichten, verändern oder umnutzen,
  • umfangreichere Erdarbeiten durchführen,
  • ein Grundstück veräußern,
  • ein das Grundstück belastendes Recht bestellen (Hypothek, Grundschuld, Nießbrauch unter anderen),
  • einen schuldrechtlichen Vertrag (Vertrag, Miete, Pacht unter anderen) abschließen,
  • eine Baulast begründen, ändern oder aufheben oder
  • ein Grundstück teilen.

Folgende Sanierungsgebiete sind in Freital förmlich festgelegt: