Sanierungsrechtliche Genehmigungen
In einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet unterliegen bestimmte Vorhaben einer Veränderungssperre. Sie benötigen eine schriftliche Genehmigung gemäß § 144 Baugesetzbuch (BauGB) der Stadt, wenn Sie in einem Sanierungsgebiet
- Gebäude errichten, verändern oder umnutzen,
- umfangreichere Erdarbeiten durchführen,
- ein Grundstück veräußern,
- ein das Grundstück belastendes Recht bestellen (Hypothek, Grundschuld, Nießbrauch unter anderen),
- einen schuldrechtlichen Vertrag (Vertrag, Miete, Pacht unter anderen) abschließen,
- eine Baulast begründen, ändern oder aufheben oder
- ein Grundstück teilen.
Folgende Sanierungsgebiete sind in Freital förmlich festgelegt: