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Stadtumbaugebiet Wurgwitz

Der Stadtrat legte mit Beschluss-Nr. 006/2012 vom 02.02.2012 die Fördergebietsabgrenzung für das Stadtumbaugebiet Wurgwitz fest.

Gebiet: Wurgwitz
Programm: Stadtumbau (SUO)
Aktuelle Gebietsgröße: 7,96 ha (aktueller Abgrenzungsplan)
Verfahrenslaufzeit: 2012 bis 2020

Das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (SEKO) Freital-Wurgwitz analysiert die städtebauliche Situation des Gebietes und leitet daraus städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen ab.

Ergänzt wird das Entwicklungskonzept vom Energiekonzept Freital-Wurgwitz mit dem Ziel, Wurgwitz zu einem Energie Plus Gebiet (Gebiet mit positiver Energiebilanz) zu entwickeln.

Mit der Ablehnung der Förderung der Photovoltaik-Anlage für den KITA- und Grundschulstandort war eine wesentliche energetische Komponente des „Energie Plus Gebietes“ weggefallen. Aus diesem Grund konnte der Energie Plus-Standard nicht mehr umgesetzt werden. Dennoch wurde nach Abstimmung mit der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank der KITA- und Grundschulstandort als Passivhausstandard ausgebaut und ertüchtigt und damit eine erhebliche Verbesserung als der zu Beginn vorherrschenden energetischen Situation erreicht. Insgesamt kann man für diesen Bereich eine überdurchschnittliche Energieeffizienz feststellen.

Um die Ziele des SEKO‘s dennoch erreichen zu können, erfolgte eine weitere Fortschreibung der „Energiebilanz Wurgwitz“ im Oktober 2016. Diese Studie hat verschiedene Varianten untersucht, um eine zukunftsfähige Wärmeversorgung für das Gebiet und die geplante Neubebauung im Zuge des Städtebaulichen Rahmenplans zu gewährleisten.

Beispiele für abgeschlossene Maßnahmen im Gebiet:

  • Grunderwerb Zur Quäne 2
  • Rückbau Zur Quäne 2
  • Umgestaltung Straße „Zur Quäne“
  • Sanierung Grundschule Wurgwitz mit Hort sowie Kindertagesstätte
  • Umgestaltung Feuerlöschteich
  • Installation Photovoltaik-Anlage Oberstraße 12
  • Installation Photovoltaik-Anlage Oberstraße 13

Am 31.12.2020 endet der Durchführungszeitraum für dieses Fördergebiet. Alle geplanten Maßnahmen wurden umgesetzt, so dass einer Gebietsschließung und Gebietsabrechnung im Jahre 2021 nichts im Wege steht.