Inhalt

Förderung von privaten Sanierungsmaßnahmen in Fördergebieten

Seit der Änderung der Verwaltungsvorschrift Städtebauliche Erneuerung im Jahr 2015 gab es in der Städtebauförderung keine Möglichkeit mehr, Baumaßnahmen an der Gebäudehülle von Gebäuden privater Eigentümer mit einem pauschalen Beitrag zu fördern.
Mit der neuen Richtlinie des Sächsischen Staatsministerium des Innern über die Förderung der Städtebaulichen Erneuerung (RL StBauE) ist es wieder möglich private Instandsetzungen oder Modernisierungen von Dach und Fassade pauschal mit maximal 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben zu fördern.

Es ist wieder ein Anreiz geschaffen worden, dass private Eigentümer in die energetische Sanierung Ihres Gebäudes investieren können.

Weitere Informationen und persönliche Beratung 

Die STEG als Programmbegleiter ist Ihr Hauptansprechpartner, der Sie kostenlos und unverbindlich berät. Wir freuen uns auf Ihren Anruf, denn nur gemeinsam mit Ihnen kann die Sanierung erfolgreich gestaltet werden.