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Information & Anmeldung

Kinderbetreuungsangebote in Freital suchen, finden und anmelden

Kita-Platz online

Sie suchen einen Betreuungsplatz für Ihr Kind/Ihre Kinder? Das Amt für Soziales, Schulen und Jugend unterstützt Sie dabei und führt Eltern oder Alleinerziehende Schritt für Schritt zum Kita-Platz.

  1. Informieren Sie sich online im Portal LITTLE BIRD über das Betreuungsangebot in Schulhorten, Kindergärten und -krippen in kommunaler und freier Trägerschaft sowie in der Kindertagespflege.
  2. Beantragen Sie einfach von zu Hause aus einen Platz in bis zu vier gewünschten Einrichtungen.
  3. Sie erhalten ein Platzangebot bei freien Kapazitäten, welches Sie innerhalb der angegebenen Frist annehmen oder ablehnen können.
  4. Nach Annahme des Platzangebotes schließen Sie den Betreuungsvertrag mit der Einrichtungsleitung des jeweiligen Trägers bzw. der Tagespflegeperson.

Informationen über örtliche Gegebenheiten oder Bildungs- und Erziehungskonzeptionen der jeweiligen Einrichtung stehen im Elternportal von LITTLE BIRD zur Verfügung oder können persönlich über das Amt für Soziales, Schulen und Jugend erfragt werden.

Information zu den Elternbeiträgen

Für die Betreuung des Kindes in einer Kinderbetreuungseinrichtung im Stadtgebiet Freital ist monatlich ein Elternbeitrag zu entrichten.

Die Elternbeitragssatzung in ihrer aktuell gültigen Fassung regelt die Kosten für die Betreuung von Kindern in kommunalen Einrichtungen, bei freien Trägern und in Kindertagespflege.

Auf der Grundlage der Betriebskostenabrechnungen des Vorjahres (Aufwendungen für den Betrieb der Einrichtungen, Sachkosten und Personalkosten) wird die Berechnung der Elternbeiträge jährlich auf den Prüfstand gestellt. Die daraufhin angepassten Elternbeiträge gelten jeweils ab 1. September des Jahres.

Wie begründen und errechnen sich die Elternbeiträge ab 1. September 2022?

Für die Betreuung eines Kindes in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege muss laut Gesetz ein Elternbeitrag erhoben werden. Dieser wird an die Betriebskosten des Vorjahres der entsprechenden Betreuungsart angepasst. So werden für die Betreuung in Kinderkrippen und Tagespflegestellen 23 Prozent, in Kindergärten sowie für den Hort 30 Prozent der Betriebskosten als Elternbeitrag umgelegt. Diese Elternbeiträge werden bei freier und kommunaler Trägerschaft sowie für die Kindertagespflege ab dem 1. September 2022 erhoben. Die dementsprechenden Elternbeitragsbescheide erhalten Sie Anfang August 2022.

Was müssen Eltern ab September 2022 bezahlen?

Für eine neunstündige Betreuung kleiner Kinder bis zum dritten Lebensjahr in der Krippe oder Tagespflege wird der monatliche Elternbeitrag von bisher 305,15 Euro auf 297,08 Euro sinken. Das sind 8,07 Euro weniger. Im Kindergarten bezahlen Eltern für eine neunstündige Betreuung statt 165,85 Euro dann 161,46 Euro. Das sind 4,39 Euro weniger als vorher. Im Schulhort liegt der Elternbeitrag ohne Frühhort derzeit bei 89,56 Euro und wird am 1. September 2022 auf 87,19 Euro gesenkt. Hier sind das monatlich 2,37 Euro weniger.

Was zahlt die Stadt Freital?

Bei einem Krippenplatz trug die Stadt Freital im Vorjahr Kosten in Höhe von 750,70 Euro monatlich. Für den Kindergartenplatz zahlte die Stadt 131,65 Euro, im Hort 39,87 Euro zu.

Was zahlt der Freistaat Sachsen?

Der Landeszuschuss beträgt für Krippen und Kindergarten monatlich 246,50 Euro. Im Hort wird die Betreuung mit 164,33 Euro monatlich unterstützt.

Wer ist Ansprechpartner in Sachen Elternbeiträge?

Zuständige Stelle ist die Stadt Freital, Amt für Soziales, Schulen und Jugend.


Formulare (Kinderbetreuung)

Hier finden Sie alle Formulare, die im Rahmen der Kinderbetreuung benötigt werden:

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