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Schiedsstelle

Zwischen Streit und Schlichtung.

In Freital gibt es zwei Schiedsstellen. Damit wird der wachsenden Nachfrage der Bevölkerung nach kostengünstigen, bürgernahen und vorgerichtlichen Streitschlichtungen Rechnung getragen. Die Einschaltung einer Schiedsstelle ist in vielen Fällen die letzte Möglichkeit, um eine Klage vor Gericht zu vermeiden.

Geschlichtet wird in den meisten vermögensrechtlichen Angelegenheiten (Zivilsachen) und in Nachbarschaftsstreitigkeiten, aber auch in Strafsachen, wie zum Beispiel Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung und Verletzung des Briefgeheimnisses. Nicht in die Zuständigkeit der Schiedsstellen fällt das Familien- und Arbeitsrecht. 

Ein Schlichtungserfolg führt bei den ursprünglich streitenden Parteien im Nachhinein zu einer höheren Zufriedenheit als nach einem Gerichtsurteil. Die streitenden Parteien werden zu einer gütlichen Einigung bewegt. Das ist wahrscheinlich auch das Faszinierende an der Schiedsstellenarbeit: zu sehen, wenn sich zwei, die nie mehr miteinander reden wollten, die Hand reichen.

Der bei einer Schiedsstelle erzielte Vergleich verschafft Bürgerinnen und Bürgern einen auf 30 Jahre vollstreckbaren Titel hinsichtlich der Verpflichtungen, die die Gegenpartei in einer Zivilsache aber auch in einer Strafsache übernommen hat. Rechtsuchende haben nur die geringen Verfahrens- und Sachkosten zu zahlen. Sollte in Ausnahmefällen doch einmal kein Vergleich zustande kommen, kann die Schiedsstelle eine amtliche Bescheinigung über die Erfolglosigkeit des Sühneversuchs zur Vorlage beim Gericht ausstellen.

Besetzung der Schiedsstellen

Friedensrichter: Antje Hoffmann, Thomas Klyscz

Protokollführer: Ines Schröder

Alle sind ehrenamtlich tätig, auf dem Gebiet des Schlichtungswesens geschult, zur Verschwiegenheit verpflichtet und haben einen Eid geleistet, stets unparteiisch tätig zu sein.