Eigenbetrieb Abwasser
Zwischen Kanalbau und Abwasserrechnung.
Der Abwasserbetrieb der Stadt Freital hat die Aufgabe, das im Stadtgebiet anfallende Abwasser entsprechend den rechtlichen Rahmenbedingungen und zu sozial verträglichen Benutzungsgebühren zu entsorgen.
Der Bereich der hoheitlichen Abwasserentsorgung der Stadt Freital (§ 50 Abs. 1 SächsWG) wird als Eigenbetrieb nach den Bestimmungen der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung und der Betriebssatzung geführt.
Die Entsorgung des anfallenden Abwassers erfolgt auf der Grundlage städtischer Satzungen.
In die Zuständigkeit des Abwasserbetriebes fallen:
- Abwasserbeseitigung
- Planung, Entwurf, Bau, Unterhaltung, Betrieb und Verwaltung von Anlagen zum Erfassen und Ableiten von Abwässern
- Benutzungsgenehmigung, Genehmigung und Abnahme von Abwasseranschlüssen
- Kontrolle von Abwassereinleitungen (Abwasserkontrolle)
- Planung, Entwurf, Bau, Unterhaltung, Betrieb und Verwaltung von Gewässern und von Regenrückhaltebecken, soweit sie siedlungswasserwirtschaftliche Bedeutung haben
- Führung des Kanalkatasters
- Erstellen von Abrechnungsunterlagen für die Erhebung von Beiträgen
- Mitwirkung bei der Erhebung von Abwasserabgaben
- Erhebung von Abwassergebühren
- Mitwirkung im Baugenehmigungsverfahren (in Abwasserangelegenheiten)
- Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen