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Eigenbetrieb Abwasser

Zwischen Kanalbau und Abwasserrechnung.

Der Abwasserbetrieb der Stadt Freital hat die Aufgabe, das im Stadtgebiet anfallende Abwasser entsprechend den rechtlichen Rahmen­bedingungen und zu sozial verträglichen Benutzungs­gebühren zu entsorgen.

Der Bereich der hoheitlichen Abwasserentsorgung der Stadt Freital (§ 50 Abs. 1 SächsWG) wird als Eigenbetrieb nach den Bestimmungen der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung und der Betriebssatzung geführt.

Die Entsorgung des anfallenden Abwassers erfolgt auf der Grundlage städtischer Satzungen.

In die Zuständigkeit des Abwasserbetriebes fallen:
  • Abwasserbeseitigung
  • Planung, Entwurf, Bau, Unterhaltung, Betrieb und Verwaltung von Anlagen zum Erfassen und Ableiten von Abwässern
  • Benutzungsgenehmigung, Genehmigung und Abnahme von Abwasseranschlüssen
  • Kontrolle von Abwassereinleitungen (Abwasserkontrolle)
  • Planung, Entwurf, Bau, Unterhaltung, Betrieb und Verwaltung von Gewässern und von Regenrückhaltebecken, soweit sie siedlungswasserwirtschaftliche Bedeutung haben
  • Führung des Kanalkatasters
  • Erstellen von Abrechnungsunterlagen für die Erhebung von Beiträgen
  • Mitwirkung bei der Erhebung von Abwasserabgaben
  • Erhebung von Abwassergebühren
  • Mitwirkung im Baugenehmigungsverfahren (in Abwasserangelegenheiten)
  • Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen

Verfahren & Dienstleistungen