Inhalt

Juristischer Referent

Zwischen Rechtsfragen und Stadtratsangelegenheiten.

Der Juristische Referent ist unter anderem für folgende Aufgaben zuständig:

  • Rechtsberatung für die Verwaltung
  • Durchführung von Vertragsangelegenheiten im Zusammenhang mit Grundstücksan- und -verkäufen
  • Mitwirkung beim Erlass von Rechtsvorschriften sowie bei der Erarbeitung von Musterverträgen, Benutzungsordnungen und allgemeinen Bedingungen
  • Führung von Rechtsstreitigkeiten, Vertretung der Stadt in Gerichtsverfahren und Zusammenarbeit mit beauftragten Kanzleien
  • Bearbeitung von Widersprüchen in Selbstverwaltungsangelegenheiten
  • Organisatorische Vorbereitung von Sitzungen, Sitzungsdienst einschließlich Niederschriften, des Stadtrates und der Ausschüsse
  • Herausgabe der Ortsrechtssammlung

Eine allgemeine Rechtsberatung für den Bürger kann durch den Juristischen Referenten nicht erbracht werden. Dies ist nach dem Rechtsberatungsgesetz (RBerG) ausschließlich den in diesem Gesetz genannten Berufsgruppen vorbehalten.

Fachbereiche

  • Recht, Verträge
  • Stadtratsangelegenheiten