Rechnungsprüfungsamt
Zwischen Kassenbon und Jahresabschluss.
Das Rechnungsprüfungsamt führt die örtliche Prüfung der Haushalts- und Finanzvorgänge einschließlich der zugrundeliegenden Verwaltungshandlungen der Großen Kreisstadt Freital durch. Seine rechtliche Stellung und seine Aufgaben sind in der Sächsischen Gemeindeordnung und der Sächsischen Kommunalprüfungsverordnung - Doppik sowie der Städtischen Rechnungsprüfungsordnung festgelegt.
Hauptaufgabe des Rechnungsprüfungsamtes ist es, für den Stadtrat als Sachverständiger bei der örtlichen Rechnungsprüfung, insbesondere der Haushalts- und Finanzkontrolle der gesamten Verwaltung, unabhängig tätig zu werden. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtaufgaben wurden auch im Rahmen der Städtischen Rechnungsprüfungsordnung weitere Aufgaben vom Stadtrat übertragen.
Zu den Aufgabenschwerpunkten gehören:
- Prüfung der Jahresabschlüsse der Stadt hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und der sachlichen/rechtlichen Richtigkeit der finanz- und vermögenswirksamen Sachentscheidungen
- Prüfung des Eigenbetriebes im Rahmen des Jahresabschlusses
- Kassenprüfung und Kassenüberwachung
- Prüfung von Vergaben
- Prüfung der Betätigung der Stadt bei privatrechtlichen Beteiligungen