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Rechnungsprüfungsamt

Zwischen Kassenbon und Jahresabschluss.

Das Rechnungsprüfungsamt führt die örtliche Prüfung der Haushalts- und Finanzvorgänge einschließlich der zugrundeliegenden Verwaltungshandlungen der Großen Kreisstadt Freital durch. Seine rechtliche Stellung und seine Aufgaben sind in der Sächsischen Gemeindeordnung und der Sächsischen Kommunal­prüfungsverordnung - Doppik sowie der Städtischen Rechnungs­prüfungsordnung festgelegt.

Hauptaufgabe des Rechnungsprüfungsamtes ist es, für den Stadtrat als Sachverständiger bei der örtlichen Rechnungsprüfung, insbesondere der Haushalts- und Finanzkontrolle der gesamten Verwaltung, unabhängig tätig zu werden. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtaufgaben wurden auch im Rahmen der Städtischen Rechnungsprüfungsordnung weitere Aufgaben vom Stadtrat übertragen.

Zu den Aufgabenschwerpunkten gehören:

  • Prüfung der Jahresabschlüsse der Stadt hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und der sachlichen/rechtlichen Richtigkeit der finanz- und vermögenswirksamen Sachentscheidungen
  • Prüfung des Eigenbetriebes im Rahmen des Jahresabschlusses
  • Kassenprüfung und Kassenüberwachung
  • Prüfung von Vergaben
  • Prüfung der Betätigung der Stadt bei privatrechtlichen Beteiligungen