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Beteiligungssteuerung

Zwischen Controlling und Berichterstattung.

Beteiligungssteuerung ist Aufgabe des Stadtrates und der Verwaltungs­führung. Die Mitarbeier der Stabsstelle betreuen und beraten die Verwaltung sowie die Mandatsträger in ihrer Steuerungs­verantwortung.

Weitere Bestandteile der Beteiligungs­steuerung sind:

  • Vorbereitungen von Grundsatz- und Einzelentscheidungen zu operativen sowie strategischen Fragestellungen bezüglich des kommunalen Beteiligungsportfolios
  • Durchführung und Begleitung von Untersuchungen im Hinblick auf kommunal-, handels- und steuerrechtliche Angelegenheiten zu städtischen Beteiligungen
  • Erstellung des jährlichen Beteiligungsberichts sowie Erarbeitung von Risikoberichten und Beteiligungskonzepten
  • Entwicklung, Einführung und Vollzug des operativen und strategischen Beteiligungscontrollings für kommunale Unternehmungen
  • Entwicklung und Implementierung eines Kontraktmanagements zwischen der Stadt und ihren Beteiligungen
  • Zukunftsorientiertes Beteiligungsmanagement der Großen Kreisstadt Freital