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Anliegen A-Z

steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen

Allgemeine Informationen

In bestimmten Fällen verlangen Behörden von Ihnen die Bestätigung, dass Sie keine Verbindlichekiten, beispielsweise Gewerbe-, Grundbesitzabgabenanforderungen oder ähnliches, der antragstellenden Person gegenüber der Großen Kreisstadt Freital bestehen.

Eine sogenannte steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigen Sie beispielsweise

  • für die Gewerbe-Zulassung in bestimmten Branchen (Konzession),
  • für die Grundbuch-Eintragung beim Immobilienerwerb,
  • zur Erlangung öffentlicher Aufträge.

Voraussetzungen

keine Angaben

Verfahrensablauf

-

Erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher Antrag (siehe Formular)
  • Personalausweis

Fristen

keine Angaben

Kosten (Gebühren)

10,00 EUR pro Original

Rechtsgrundlage

  • § 22 Grunderwerbssteuergesetz (GrEstG) sowie weitere Regelungen in Rechtsnormen, die eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Beurteilung der persönlichen Zuverlässigkeit des Betroffenen fordern.
  • Rechtsgrundlage Kosten: Verwaltungskostensatzung (VwKostS) der Stadt Freital, Anlage zu §3 Abs 1. und §6, Tarifnummer 2.8.3. Erteilung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung 5 bis 50 EUR.

Freigabevermerk

Stadt Freital. 06.12.2017