steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen
Allgemeine Informationen
In bestimmten Fällen verlangen Behörden von Ihnen die Bestätigung, dass Sie keine Verbindlichekiten, beispielsweise Gewerbe-, Grundbesitzabgabenanforderungen oder ähnliches, der antragstellenden Person gegenüber der Großen Kreisstadt Freital bestehen.
Eine sogenannte steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigen Sie beispielsweise
- für die Gewerbe-Zulassung in bestimmten Branchen (Konzession),
- für die Grundbuch-Eintragung beim Immobilienerwerb,
- zur Erlangung öffentlicher Aufträge.
Voraussetzungen
keine Angaben
Verfahrensablauf
-
Erforderliche Unterlagen
- schriftlicher Antrag (siehe Formular)
- Personalausweis
Fristen
keine Angaben
Kosten (Gebühren)
10,00 EUR pro Original
Rechtsgrundlage
- § 22 Grunderwerbssteuergesetz (GrEstG) sowie weitere Regelungen in Rechtsnormen, die eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Beurteilung der persönlichen Zuverlässigkeit des Betroffenen fordern.
- Rechtsgrundlage Kosten: Verwaltungskostensatzung (VwKostS) der Stadt Freital, Anlage zu §3 Abs 1. und §6, Tarifnummer 2.8.3. Erteilung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung 5 bis 50 EUR.
Freigabevermerk
Stadt Freital. 06.12.2017