Stundung bzw. Ratenzahlung beantragen
Allgemeine Informationen
Schulden (z. B. Steuerschulden) können gestundet/in Raten abgezahlt werden, wenn eine erhebliche Härte vorliegt und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet wird. Die Gewährung einer Stundung/Ratenzahlung ist eine Einzelfallentscheidung, die im Ermessen der zuständigen Behörde liegt.
Voraussetzungen
-
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Stundung kann durch ein formloses Schreiben gestellt werden. Nehmen Sie Kontakt zur zuständigen Behörde auf und erkundigen Sie sich, welche Angaben und Nachweise Sie Ihrem Antrag beifügen und welche Fristen Sie einhalten müssen.
Erforderliche Unterlagen
- Schriftlicher Antrag (Formular)
- Nachweise zu den Stundungsgründen
Fristen
-
Kosten (Gebühren)
Keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Stadt Freital