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Anliegen A-Z

Straßenwinterdienst & Streupflicht

Allgemeine Informationen

Nach dem Sächsischen Straßengesetz sind die Gemeinden innerhalb der geschlossenen Ortslage entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet, öffentliche Straßen und Wege vom Schnee zu beräumen und bei Glätte zu streuen.

Das Straßennetz der Stadt für den Straßenwinterdienst ist in ein betreutes - nach den Dringlichkeitsstufen I bis II untergliedertes - Hauptnetz sowie in ein unbetreutes Nebennetz eingeteilt. Zum Haupt- und Nebenstreckennetz, das der städtische Bauhof mit beauftragten Partnern betreut, gehören insgesamt ca. 90 km Straßen. Das ist rund die Hälfte des gesamten Netzes. Die Tourenpläne umfassen vorrangig Hauptverkehrsadern, Straßen mit Buslinienverkehr und Hauptzufahrtsstraßen. Bis zum Erreichen des betreuten Netzes müssen sich die Bürger auf eigene Möglichkeiten beschränken.

Die Anliegerpflichten sind in der Straßenreinigungssatzung geregelt. Danach haben die Eigentümer der Anliegergrundstücke entsprechend Ihren Pflichten aus der Satzung werktags von 7 Uhr bis 20 Uhr und sonn- und feiertags von 8 Uhr bis 20 Uhr Gehwege vom Schnee zu beräumen und bei Glätte abzustumpfen, bei nicht vorhandenen Gehwegen ist entlang der Fahrbahn ein Streifen von ca. 1,50 m Breite zu räumen und zu streuen.

Die Anlieger sind verpflichtet, sich das entsprechende Material zur Erfüllung der Anliegerpflichten auf eigene Kosten zu organisieren. Verstöße gegen die Winterdienstpflichten stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden. Die Kontrolle und Ahndung von Pflichtverletzungen erfolgt durch das Ordnungsamt der Stadt Freital.

Im unbetreuten Netz werden ca. 85 Streugutselbsthilfeboxen zur Verfügung gestellt, die jedoch nicht dazu dienen, Anliegerpflichten laut Satzung zu erfüllen. Diese Boxen sind ausschließlich dazu gedacht, dass sich der in Not befindliche Kraftfahrer weiterhelfen kann. Vorrangig werden diese Boxen im unbetreuten Netz an gefährliche Straßenabschnitte und Gefällestrecken gestellt.

Weiterführende Informationen

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Zuständige Stelle

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Voraussetzungen

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Verfahrensablauf

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Erforderliche Unterlagen

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Fristen

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Kosten (Gebühren)

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Bearbeitungsdauer

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Hinweise (Besonderheiten)

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Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Große Kreisstadt Freital, 14.01.2020