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Anliegen A-Z

Straßenreinigung in der Stadt Freital

Allgemeine Informationen

Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt. Diese verpflichtet die Anlieger zur Reinigung der öffentlichen Straßen. Verstöße gegen die Reinigungspflicht stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Die Kontrolle der Anliegerpflichten und Ahndung von Pflichtverletzungen übernimmt das Ordnungsamt. Bestimmte Straßen oder Straßenabschnitte sind an die öffentliche Straßenreinigung angeschlossen. Für die Reinigung dieser Straßen, sind die von der Stadt Freital beauftragten Firmen zuständig. Die Termine erfahren Sie im Straßenreinigungskalender, Abweichungen der Termine sind möglich.

Für die Koordinierung der öffentlichen Straßenreinigung, einschließlich Laubbeseitigung, Papierkorbentleerung, Entleerung der Hundetoiletten und Reinigung der Wartehallen ist das Stadtbauamt zuständig, Telefon 0351 6476-236.

Weitere Informationen

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Zuständige Stelle

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Voraussetzungen

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Verfahrensablauf

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Erforderliche Unterlagen

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Fristen

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Kosten (Gebühren)

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Bearbeitungsdauer

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Hinweise (Besonderheiten)

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Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Große Kreisstadt Freital, 10.04.2024