SEPA-Lastschriftmandat erteilen
Allgemeine Informationen
Mit der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats stimmen Sie dem Einzug der fälligen einmaligen oder wiederkehrenden Zahlung bei der Freital zu und erteilen gleichzeitig Ihrem Kreditinstitut den Auftrag, die Zahlung einzulösen. Die fälligen Beiträge einer Forderung können so automatisch von Ihrem Konto abgezogen werden und Sie ersparen sich einzelne Daueraufträge.
Voraussetzungen
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Verfahrensablauf
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Erforderliche Unterlagen
SEPA-Lastschriftmandat im Original
Bitte beachten Sie, dass für die Abwassergebühren ein separates SEPA-Laschriftmandat zur Verfügung steht!
Fristen
Gültigkeit unbegrenzt (bis auf Widerruf)
Kosten (Gebühren)
Die Erteilung und der Widerruf eines SEPA-Lastschriftmandates erfolgt kostenlos.
Bitte beachten Sie, dass bei Lastschriftrückbuchungen (z. B. nicht gedecktes Konto, Lastschriftrückforderung Ihrerseits) Kosten seitens der Kreditinstitute entstehen.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009
Freigabevermerk
Stadt Freital