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Planungsrechtliche Auskünfte beantragen

Weitere Informationen

Das Stadtplanungsamt Freital erteilt auf Anfrage Auskünfte über Möglichkeiten zur baulichen Nutzung von Grundstücken bzw. die planungsrechtliche Situation von Grundstücken im Stadtgebiet Freital.

Dabei können Fragen geklärt werden, ob das Grundstück bebaut werden kann bzw. wie die Bebauung zu erfolgen hat.

Planungsrechtliche Auskünfte können beim Stadtplanungsamt Freital, Sachgebiet Bauleitplanung, Stadtentwicklung schriftlich, auch in elektronischer Form, eingereicht werden.

Die Auskunft erfolgt informell und ist nicht rechtsmittelfähig.

Voraussetzungen

-

Erforderliche Unterlagen

formloser Antrag

Anschrift des Antragstellers

Flurkarte bzw. Lageplan mit Eintragung des Vorhabens

Fristen

keine

Kosten (Gebühren)

EUR 51,00

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage für die Gebührenfestsetzung ist der § 3 Abs. 1 der Verwaltungskostensatzung der Stadt Freital in Verbindung mit der Nr. 1.3.2 des Kostenverzeichnisses der Stadt Freital.

Freigabevermerk

Stadt Freital