Kanalstörung im öffentlichen Abwassersystem melden
Allgemeine Informationen
Wenn Sie beobachten, dass ein Straßenablauf (Gully) verstopft ist und sich das Regenwasser dort staut oder wenn Sie bemerken, dass die Abwässer aus Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus nicht mehr ablaufen, melden Sie dies am besten umgehend Ihrer örtlichen Störungsstelle. Auch bei allen anderen Störungen, wie etwa beschädigten oder fehlenden Kanalabdeckungen, ist die Störungsstelle des örtlichen Abwasserbetriebs der richtige Ansprechpartner.
Voraussetzungen
Die Störung betrifft das öffentliche Kanalsystem.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Eigentümer für die Beseitigung von Kanalstörungen innerhalb ihres angeschlossenen Grundstücks selbst verantwortlich sind.
Verfahrensablauf
- Sie melden der zuständigen Stelle die Kanalstörung und den genauen Ort der Störung.
- Soweit kein privater Grundstückeigentümer für den störfälligen Bereich verantwortlich ist, behebt die zuständige Stelle die Störung.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten (Gebühren)
Bei der Meldung einer Kanalstörung entstehen Ihnen keine Kosten.
Rechtsgrundlage
- Die Satzung des jeweiligen örtlichen Abwasserbetriebes
- § 14 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) - Anschluss- und Benutzungszwang
- § 124 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) - Ordnungswidrigkeiten
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 20.01.2014