Hundesteuer, Anmeldung beantragen
Allgemeine Informationen
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie diesen bei Ihrer Stadt oder Gemeinde anmelden und Hundesteuer zahlen.
Verfahrensablauf
Sie können die Anmeldung Ihres Hundes persönlich oder schriftlich vornehmen.
Für die Anmeldung können Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer" verwenden, das bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung ausliegt. Je nach Angebot Ihrer Stadt oder Gemeinde wird das Formular auch im Internet zum Download zur Verfügung gestellt.
Erforderliche Unterlagen
- bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
- eventuell: Kaufvertrag oder Impfpass oder Rassenachweis des Hundes
Fristen
Die Anmeldung muss unverzüglich erfolgen, nachdem Sie den Hund erworben haben oder Sie in die Stadt oder Gemeinde gezogen sind. Die Hundesteuersatzungen sehen in der Regel eine Anmeldefrist von 14 Tagen vor.
Kosten (Gebühren)
Die Höhe und Fälligleit der Hundesteuer kann aus der aktuellen Hundesteuersatzung entnommen werden. Kosten für die An- und Abmeldung der Hundehaltung entstehen keine.
Die Stadt Freital gewährt auf Antrag eine Ermäßigung oder Befreiung von der Hundesteuer. Nähere Informationen finden Sie in der Hundesteuersatzung oder der Leistung "Hundesteuer, Befreiiung beantragen".
Rechtsgrundlage
- § 2 Absatz 1 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) - Rechtsgrundlage für Kommunalabgaben (in Verbindung mit der jeweiligen Satzung der Gemeinde)
- § 7 Absatz 2 SächsKAG - Gemeindesteuern
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 08.04.2024
Zuständige Stelle
Gemeinde- oder Stadtverwaltung
Voraussetzungen
- Sie sind Halterin beziehungsweise Halter eines Hundes.
- Wer als Halterin beziehungsweise Halter eines Hundes gilt, ist in der Hundesteuersatzung der Stadt oder Gemeinde geregelt.