Gurtbefreiung/Schutzhelmbefreiung beantragen
Allgemeine Informationen
In Ausnahmefällen können Personen von der Gurt- oder Schutzhelmpflicht befreit werden, wenn nach Abwägung aller Gründe aus ärztlicher Sicht die Gefahren, die sich aus dieser Pflicht ergeben können, schwerer sind, als die Gefahren, die bei einem Verkehrsunfall ohne den Schutz des Gurtes/des Schutzhelmes eintreten.
Wichtig ist, dass aus der ärztlichen Bescheinigung hervorgeht, ob die Bescheinigung befristet oder dauerhaft ist.
Vor der Ausstellung des Attestes ist zu prüfen, ob eine andere Gurtart verwendet werden kann. Sofern dies möglich ist, darf keine Befreiung erteilt werden.
Weiterführende Informationen
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Zuständige Stelle
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Voraussetzungen
Bei Gurtbefreiung:
- Gesundheitliche Gründe (ärztliche Bescheinigung notwendig)
- Körpergröße von weniger als 150 Zentimetern
- wenn bei Körpergrößen über 150 Zentimetern infolge der Anbringungshöhe der Gurtverankerungen der Schutzzweck der angelegten Sicherheitsgurte nicht erreicht werden kann
Bei Schutzhelmbefreiung:
- Gesundheitliche Gründe (ärztliche Bescheinigung notwendig)
Verfahrensablauf
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Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Gurtbefreiung/Schutzhelmbefreiung
- Personalausweis
- Ärztliche Bescheinigung
Fristen
Bei befristeten ärtlichen Bescheinigungen bis zu deren Ablauf, ansonsten werden auch unbegrenzte Befreiungen erteilt.
Kosten (Gebühren)
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Bearbeitungsdauer
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Hinweise (Besonderheiten)
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Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Große Kreisstadt Freital, 14.01.2020